Mit dem Staats­bür­ger­schafts­nach­weis wird der Besitz der öster­rei­chi­schen Staats­bür­ger­schaft nachgewiesen.

Für die Beur­kun­dung ist der Stan­des­amts­ver­band mit Sitz im Rat­haus Jen­ners­dorf zuständig.

  • Der Staats­bür­ger­schafts­nach­weis kann bei jeder zustän­di­gen Stel­le im Inland bean­tragt werden.
  • Per­so­nen, die kei­nen Haupt­wohn­sitz in Öster­reich haben, kön­nen den Staats­bür­ger­schafts­nach­weis bei der jewei­li­gen öster­rei­chi­schen Ver­tre­tungs­be­hör­de beantragen.

Kos­ten: EUR 43,60

Für die Ver­lei­hung der Staats­bür­ger­schaft ist die Lan­des­re­gie­rung zustän­dig, in deren Bereich der Antrag­stel­ler sei­nen Haupt­wohn­sitz hat.