Wir stel­len Ihnen sehr ger­ne die wich­tigs­ten For­mu­la­re online als Down­load bereit. In den meis­ten Fäl­len kön­nen Sie die not­wen­di­gen Doku­men­te vor Ort, pos­ta­lisch oder elek­tro­nisch (sofern nicht dezi­diert anders ange­wie­sen) an das Stadt­amt übermitteln.

Stadt­ge­mein­de Jen­ners­dorf
Bahn­hof­ring 15 (Aus­weich­quar­tier)
8380 Jen­ners­dorf
E‑Mail: post@​jennersdorf.​bgld.​gv.​at

Bei wei­te­ren Anlie­gen ste­hen Ihnen unse­re Mitarbeiter*innen im Stadt­amt selbst­ver­ständ­lich zur Verfügung.

Ver­an­stal­tungs­an­mel­dung

Infor­ma­ti­on zur Ver­an­stal­tungs­an­mel­dung lesen Sie unter Wis­sens­wer­tes (Link).

Ihre Ansprech­per­son:
Tan­ja Spiess: 03329/45200–22

Mel­de­we­sen

Infor­ma­ti­on zum Mel­de­we­sen lesen Sie unter Wis­sens­wer­tes (Link).

Ihre Ansprech­per­so­nen:
Josef Mara­ko­vits: 03329/45200–11
Tan­ja Spiess: 03329/45200–22

Bau­amt

Für Bau­vor­ha­ben sind fol­gen­de Doku­men­te notwendig:

Ihre Ansprech­per­son:
Kat­rin Brück­ler: 03329/45200–13
DI Son­ja Wag­ner: 03329/45200–13

Antrag PV-För­­de­­rung

Grund­steu­er

Infor­ma­ti­on zur Grund­steu­er lesen Sie unter Wis­sens­wer­tes (Link).

Ihre Ansprech­per­son in der Stadt­ge­mein­de:
Amts­lei­te­rin Ros­wi­tha Feitl: 03329/45200–12

Antrag § 90

Zur stra­ßen­po­li­zei­li­chen Bewil­li­gung ist fol­gen­des For­mu­lar erforderlich:

Ihre Ansprech­per­son:
Ing. Franz Kropf: 03329/45200–15

Semes­ter­ti­cket Land Burgenland

Semes­ter­ti­cket Stadt­ge­mein­de Jennersdorf

Die Stadt­ge­mein­de Jen­ners­dorf gewährt Student*innen mit Haupt­wohn­sitz im Gemein­de­ge­biet eine För­de­rung zu den Kos­ten für die Benüt­zung der Bahn­stre­cke Jen­ners­dorf – Graz. Der maxi­ma­le För­der­be­trag zu den nach­ge­wie­se­nen Kos­ten beträgt € 169,20 und ein Antrag bedarf fol­gen­des For­mu­lar: PDF folgt

Bil­dungs­ab­schluss

Die Stadt­ge­mein­de Jen­ners­dorf gewährt Absolvent*innen (bis zum 26. Lebens­jahr) mit Haupt­wohn­sitz im Gemein­de­ge­biet für einen posi­ti­ven Bil­dungs­ab­schluss Städ­te­gut­schei­ne im Wert von € 50,-. Nach­weis für einen posi­ti­ven Bil­dungs­ab­schluss (LAP Prü­fungs­zeug­nis, Matu­ra­zeug­nis, Hoch­schul­ab­schluss, Meis­ter­prü­fungs­zeug­nis …) ist vorzulegen.

Ver­eins­för­de­rung

Kin­der und Jugend­li­che Ver­eins­mit­glie­der (mit Haupt­wohn­sitz Jen­ners­dorf) wer­den von der Stadt­ge­mein­de Jen­ners­dorf mit einem Zuschuss in Höhe von € 30,- jähr­lich geför­dert. Vor­zu­le­gen sind die Ein­zah­lungs­be­stä­ti­gung der Kos­ten od. Bestä­ti­gung des Ver­eins über die bezahl­ten Kos­ten, sowie Bestä­ti­gung der Mit­glied­schaft durch den Ver­ein (ver­se­hen mit Stem­pel und Unter­schrift).
Die­se Akti­on gilt für Per­so­nen bis zu einem Alter von 18 Jahren.

Zuschuss Fahr­si­cher­heits­trai­ning (Fahr­an­fän­ger Klas­se A & B)

Die Stadt­ge­mein­de Jen­ners­dorf för­dert Fahranfänger*innen (mit Haupt­wohn­sitz Jen­ners­dorf) nach Absol­vie­rung des Fahr­si­cher­heits­trai­nings im Rah­men der zwei­ten Aus­bil­dungs­pha­se gemäß § 4a FSG in Höhe von 50 % der Gesamt­kos­ten. Dies gilt nur für Lenk­be­rech­ti­gun­gen der Klas­se A & B.

Jugend­ti­cket

Die Stadt­ge­mein­de Jen­ners­dorf über­nimmt den Selbst­be­halt für das Jugend­ti­cket in Höhe von € 19,60.
Vor­aus­set­zung: Haupt­wohn­sitz in Jennersdorf
Genaue Infos zum Jugend­ti­cket (LINK)