Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes Burgenland für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinem und mittlerem Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreisdeckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.
Die Förderung muss beim Amt der Burgenländischen Landesregierung beantragt werden. Eine Antragstellung ist über folgendes Online-Formular oder in der Wohnsitzgemeinde bis Ende des Jahres 2023 möglich. Der Wärmepreisdeckel richtet sich an alle burgenländischen Haushalte mit einem maximalen Jahres-Netto-Haushaltseinkommen von 63.000 Euro.
WICHTIG: Er gilt für alle Energieanbieter und alle Heizarten. Für die Berechnung der Förderung müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts und die laufenden Heizkosten 2023 (bzw. die neue Vorschreibung Ihres Energieversorgers oder Vermieters) vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen.
Die Förderhöhe kann maximal 2.000 Euro betragen.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Infohotline: 057 600‑1060 (von Montag bis Donnerstag von 8–16 Uhr und am Freitag von 8–12 Uhr). Anfragen können auch per Mail an post.a9-skf@bgld.gv.at gerichtet werden.
Die Richtlinien für den Wärmepreisdeckel 2023 finden Sie HIER (PDF-Dokument)
Bei Beantragung über das Gemeindeamt füllen Sie bitte das Datenblatt aus und geben es gemeinsam mit den benötigten Unterlagen ab. Es werden Nachweise für das Netto-Jahreseinkommen des Haushalts (Hauptwohnsitz) und für die Heizkosten benötigt. Ohne diese kann die Förderung nicht berechnet werden.