Der Wär­me­preis­de­ckel ist eine För­de­rung des Lan­des Bur­gen­land für Pri­vat­haus­hal­te. Die För­de­rung soll Haus­hal­ten mit klei­nem und mitt­le­rem Ein­kom­men hel­fen, die enorm gestie­ge­nen Heiz­kos­ten zu bewäl­ti­gen. Bei der Berech­nung der För­der­hö­he des Wär­me­preis­de­ckels wer­den die Net­­to-Haus­halts­ein­­kom­­men und die Wär­me­kos­ten (Heiz­kos­ten) des Haus­halts berücksichtigt.

Die För­de­rung muss beim Amt der Bur­gen­län­di­schen Lan­des­re­gie­rung bean­tragt wer­den. Eine Antrag­stel­lung ist über fol­gen­des Online-For­­mu­lar oder in der Wohn­sitz­ge­mein­de bis Ende des Jah­res 2023 mög­lich. Der Wär­me­preis­de­ckel rich­tet sich an alle bur­gen­län­di­schen Haus­hal­te mit einem maxi­ma­len Jah­­res-Net­­to-Haus­halts­ein­­kom­­men von 63.000 Euro.

WICH­TIG: Er gilt für alle Ener­gie­an­bie­ter und alle Heiz­ar­ten. Für die Berech­nung der För­de­rung müs­sen Sie Unter­la­gen über das Jah­res­ein­kom­men Ihres Haus­halts und die lau­fen­den Heiz­kos­ten 2023 (bzw. die neue Vor­schrei­bung Ihres Ener­gie­ver­sor­gers oder Ver­mie­ters) vor­le­gen. Sinn­voll ist daher eine Bean­tra­gung erst dann, wenn Sie über die­se Unter­la­gen verfügen.

Die För­der­hö­he kann maxi­mal 2.000 Euro betragen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie über die Info­hot­line: 057 600‑1060 (von Mon­tag bis Don­ners­tag von 8–16 Uhr und am Frei­tag von 8–12 Uhr). Anfra­gen kön­nen auch per Mail an post.a9-skf@bgld.gv.at gerich­tet werden.

Die Richt­li­ni­en für den Wär­me­preis­de­ckel 2023 fin­den Sie HIER (PDF-Doku­­ment)

Bei Bean­tra­gung über das Gemein­de­amt fül­len Sie bit­te das Daten­blatt aus und geben es gemein­sam mit den benö­tig­ten Unter­la­gen ab. Es wer­den Nach­wei­se für das Net­­to-Jah­­res­ein­­kom­­men des Haus­halts (Haupt­wohn­sitz) und für die Heiz­kos­ten benö­tigt. Ohne die­se kann die För­de­rung nicht berech­net werden.

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