Das Amt der Bgld. Lan­des­re­gie­rung infor­miert über wich­ti­ge Neue­run­gen in der För­der­ab­wick­lung für die Gewäh­rung der För­de­rung für die Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel ordent­lich Stu­die­ren­der (Semes­ter­ti­cket).

Ab der nächs­ten För­der­pe­ri­ode, begin­nend mit dem Som­mer­se­mes­ter 2026 (Antrags­frist ab 01. März 2026), wird eine neue Daten­bank ein­ge­führt. In die­sem Zusam­men­hang wird die Antrag­stel­lung künf­tig aus­schließ­lich über ein Online-For­­mu­lar erfolgen.
Eine Antrag­stel­lung bei den und eine Daten­ein­ga­be durch die Gemein­den ist künf­tig nicht mehr möglich.

Die Antragsteller*innen erhal­ten künf­tig ein schrift­li­ches Zusi­che­­rungs- oder Ableh­nungs­schrei­ben. Soll­te es daher sei­tens der Gemein­den eine Zusatz­för­de­rung geben, kann die­ses Schrei­ben des Lan­des als ent­spre­chen­der Nach­weis her­an­ge­zo­gen werden.

Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen fin­den inter­es­sier­te Stu­die­ren­de ab 01. März 2026 auf der Home­page des Lan­des Burgenland.

Quel­le: Schrei­ben vom Amt der Bgld. Lan­des­re­gie­rung an die Stadt­ge­mein­de Jen­ners­dorf vom 29.01.2026