Bezug­neh­mend auf die Dienst­an­wei­sung der Bgld. Lan­des­re­gie­rung ist ab Mon­tag, 10. Jän­ner 2022 Par­tei­en­ver­kehr NUR gegen Vor­anmel­dung mög­lich.

Das Betre­ten der Amts­räu­me ist nur Per­so­nen gestat­tet, die einen 2G-Nach­­­weis oder einen gül­ti­gen PCR-Test (nicht älter als 48 Stun­den) vor­wei­sen können.

Es besteht eine FFP2-Masken-Tragepflicht!

Der Bür­ger­meis­ter:
Rein­hard Deutsch eh.

Ter­min­ver­ein­ba­run­gen für Erle­di­gun­gen sind bei unse­ren Mitarbeiter*innen möglich.

Mit­tei­lung der Stadt­ge­mein­de – Par­tei­en­ver­kehr ab 10. Jän­ner 2022 als PDF