Auf­grund hoher Ener­gie­kos­ten wird zum Behei­zen von Gebäu­den alter­na­tiv oder ergän­zend zuneh­mend auf Holz­hei­zun­gen wie etwa Schwe­den­öfen und der­glei­chen (sog. Ein­zel­raum­heiz­ge­rä­te) zurück­ge­grif­fen. Durch in Öster­reich nicht zuge­las­se­ne Gerä­te, durch die Wie­der­in­be­trieb­nah­me längst still­ge­leg­ter Öfen (Keller‑, Gara­­gen- und Dach­bo­den­fun­de), durch unsach­ge­mä­ßen Ein­bau oder Ver­roh­rung, durch Nicht-Kon­­su­l­­tie­­ren von Expert*innen wie zB die oder den örtliche*n ÖZR-Rauchfangkehrermeister*in schon in der Pla­nungs­pha­se, durch Ver­wen­dung unge­eig­ne­ter Brenn­stof­fe und nicht zuletzt durch unsach­ge­mä­ßes Hei­zen, set­zen sich Betreiber*innen selbst und ande­re Hausbewohner*innen einer nicht zu unter­schät­zen­den Brand- und Ver­let­zungs­ge­fahr oder Gesund­heits­schä­di­gung aus.

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