Abbrennen von Osterfeuern – Information zu den Vorgaben nach dem Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) und der Burgenländischen Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV)
Das diesjährige Osterfest nähert sich mit großen Schritten.
Aus diesem Grund informiert das Amt der Bgld. Landesregierung über die im Burgenland geltende Rechtslage im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Brauchtumsfeuern.
Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung – Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).
HIER (PDF-Download) finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich
- dem zeitlichen Rahmen
- der notwendigen Öffentlichkeit
- zulässiger Materialien
- notwendiger Sicherheitsvorkehrungen
- Aufzeichnungen und
- Ausnahmen
für die Abhaltung von Osterfeuern.
Weiters wurde eine Checkliste zusammengestellt, um die rechtskonforme Organisation von Osterfeuern zu erleichtern.
Die Burgenländische Landesregierung hat sich im Zukunftsplan Burgenland das Ziel gesetzt, die Luftqualität im Burgenland weiter zu verbessern – jede und jeder kann zur Erhaltung unserer reinen Luft und einer sauberen Umwelt persönlich einen wertvollen Beitrag leisten! Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link