Das Amt der Burgenländischen Landesregierung klärt zum Thema „Abbrennen von Sommersonnwendfeuern – Information zu den Vorgaben nach dem Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) und der Burgenländischen Verbrennungsverbos-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV)” auf.
Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung – Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).
In der Information (PDF-Download) finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich
- dem zeitlichen Rahmen
- Öffentlichkeit
- zulässiger Materialien
- Sicherheitsvorkehrungen
- Aufzeichnungen und
- Ausnahmen
für die Abhaltung von Sommersonnwendfeuern.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Sommersonnwendfeuern an anderen als den genannten Terminen (siehe PDF-Infoblatt) nicht erlaubt ist!
Weitere Informationen:
Amt der Bgld. Landesregierung
Abteilung 4 – Agrarrecht, Natur- und Klimaschutz
Referat Naturschutzrecht
Tel. +43 57 600‑2668 oder E‑Mail: post.a4-recht-naturschutz@bgld.gv.at