Infor­ma­ti­on an alle Grundeigentümer/​innen

Auch in der Stadt­ge­mein­de Jen­ners­dorf kam es auf Grund des Win­ter­ein­bru­ches am 20.02.2026 zu eini­gen Wind­wür­fen und Ast­brü­chen. Bäu­me sind auf Stra­ße gestürzt bzw. in den Stra­ßen­raum geraten.

Die betrof­fe­nen Ver­kehrs­flä­chen wur­den von der Gemein­de und den Feu­er­weh­ren wie­der befahr­bar gemacht. Ent­lang der Stra­ßen­bö­schun­gen befin­den sich jedoch noch immer Holz­res­te, abge­bro­che­ne Äste und teil­wei­se beschä­dig­te Bäu­me. Ver­ein­zelt hän­gen auch noch Äste über den Fahr­bah­nen oder ragen in den seit­li­chen Stra­ßen­rand hinein.

Die Stadt­ge­mein­de Jen­ners­dorf ersucht alle Grundeigentümer/​innen, deren Grund­stü­cke an Stra­ßen angren­zen, die noch vor­han­de­nen Äste, umge­stürz­te Bäu­me sowie über­hän­gen­de oder beschä­dig­te Gehöl­ze bis spä­tes­tens 30.04.2026 zu beseitigen.

Die Arbei­ten sind notwendig:

  • damit Böschun­gen wie­der ord­nungs­ge­mäß nutz­bar und pfleg­bar sind
  • um anste­hen­de Mäh- und Erhal­tungs­ar­bei­ten ent­lang der Stra­ßen durch­füh­ren zu können,
  • zur Auf­recht­erhal­tung eines gepfleg­ten Orts­bil­des und
  • um bei Stark­re­gen das Abschwem­men von Holz und Ast­ma­te­ri­al auf die Fahr­bahn oder in Grä­ben zu verhindern
  • und um die Ver­kehrs­si­cher­heit im gesam­ten Gemein­de­ge­biet gewähr­leis­ten zu können

Soll­ten Ihnen betrof­fe­ne Grundstückeigentümer/​innen bekannt sein, die nicht in der Stadt­ge­mein­de Jen­ners­dorf wohn­haft sind, bit­ten wir Sie, die­se Infor­ma­ti­on ent­spre­chend weiterzugeben.

Dan­ke für Ihre Unterstützung!

Die Infor­ma­ti­on kön­nen Sie HIER auch als PDF downloaden