Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen.
Für die Beurkundung ist der Standesamtsverband mit Sitz im Rathaus Jennersdorf zuständig.
- Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder zuständigen Stelle im Inland beantragt werden.
- Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, können den Staatsbürgerschaftsnachweis bei der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde beantragen.
Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Landesregierung zuständig, in deren Bereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.