Abbrennen von Osterfeuern – Information zu den Vorgaben nach dem Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) und der Burgenländischen Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV)
Das diesjährige Osterfest nähert sich mit großen Schritten.
Daher informiert das Amt der Bgld. Landesregierung über die im Burgenland geltende Rechtslage im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Brauchtumsfeuern.
Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung – Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).
Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt (PDF-Download)